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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22 (https://dejure.org/2022,31098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2022 - 3 S 2225/22 (https://dejure.org/2022,31098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 3 S 2225/22 (https://dejure.org/2022,31098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 1 VwGO, § 54 Abs 2 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 54 Abs 3 VwGO
    Richterablehnung wegen Tätigkeit des Ehegatten bei der beklagten Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Hinderung eines Richters an der Mitwirkung und Entscheidung eines Streitfalls wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ehepartner ist "hohes Tier" bei beklagter Behörde: Verwaltungsrichter befangen!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 11 S 49.17

    Selbstablehnung eines Richters nach § 48 ZPO bei beruflicher Befassung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Sofern die Besorgnis der Befangenheit für begründet gehalten wurde, bestand ein engerer, über die Tätigkeit für die Behörde als solche hinausgehender Bezug des Ehegattens zu der Angelegenheit (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 11 S 49.17 - juris [Befassung mit der rechtlichen Würdigung des Falls]; SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 - juris [Fertigung eines Schriftsatzes]; VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 13 L 1033/08 - juris [Tätigkeit als Prorektor der beklagten Universität]).

    Eine generalisierende, allein auf die Tatsache des ehelichen Verhältnisses abstellende Betrachtung führte jedoch im Ergebnis auf dem Umweg über § 42 ZPO zu einer unzulässigen Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 ZPO, da sie faktisch einem Ausschluss kraft Gesetzes gleichkäme (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.8.2017 - OVG 11 S 49.17 - juris Rn. 6).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn seine Ehefrau als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig ist, die den Prozessgegner vor diesem Richter vertritt (Beschl. v. 15.3.2012 - V ZB 102/11 - juris).
  • BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern geht es darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 19).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Der Bundesgerichtshof hat an diese Rechtsprechung anknüpfend auch entschieden, dass dies auch gilt, wenn die Ehegattin des Richters als Sekretärin der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist, allerdings mit der Einschränkung, dass aus der Sicht der verständigen Prozesspartei unter Berücksichtigung der Umstände die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nimmt (Beschl. v. 21.6.2018 - I ZB 58/17 - juris).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit der Richterin oder des Richters zu zweifeln (zum Ganzen m. w. N. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Sofern die Besorgnis der Befangenheit für begründet gehalten wurde, bestand ein engerer, über die Tätigkeit für die Behörde als solche hinausgehender Bezug des Ehegattens zu der Angelegenheit (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 11 S 49.17 - juris [Befassung mit der rechtlichen Würdigung des Falls]; SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 - juris [Fertigung eines Schriftsatzes]; VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 13 L 1033/08 - juris [Tätigkeit als Prorektor der beklagten Universität]).
  • VG Düsseldorf, 15.10.2008 - 13 L 1033/08

    Führungskraft verheiratet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22
    Sofern die Besorgnis der Befangenheit für begründet gehalten wurde, bestand ein engerer, über die Tätigkeit für die Behörde als solche hinausgehender Bezug des Ehegattens zu der Angelegenheit (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 11 S 49.17 - juris [Befassung mit der rechtlichen Würdigung des Falls]; SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 - juris [Fertigung eines Schriftsatzes]; VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 13 L 1033/08 - juris [Tätigkeit als Prorektor der beklagten Universität]).
  • OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15

    Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren

    Eine generalisierende, allein auf die Tatsache des ehelichen Verhältnisses abstellende Betrachtung führte jedoch im Ergebnis auf dem Umweg über § 42 ZPO zu einer unzulässigen Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 ZPO, weil sie faktisch einem Ausschluss kraft Gesetzes gleichkäme (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 11 S 49.17 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 3 S 2225/22 -, juris Rn. 10).

    Sofern in der Rechtsprechung die Besorgnis der Befangenheit eines Richters in solchen Fällen für begründet gehalten wurde, bestand ein engerer, über die Tätigkeit für die bzw. Zugehörigkeit zu der Behörde hinausgehender Bezug des Ehegatten zu der Angelegenheit (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 11 S 49.17 - juris [Befassung mit der rechtlichen Würdigung des Falls]; SächsOVG, Beschluss vom 1. August 2000 - 1 B 58/99 - juris [Fertigung eines Schriftsatzes]; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 L 1033/08 - juris [Tätigkeit als Prorektor der beklagten Universität]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 3 S 2225/22 -, juris Rn. 9 - 10 [Präsident der mit dem Rechtsstreit befassten Abteilung, der über den Sachstand der politisch bedeutsamen Angelegenheit ständig unterrichtet wurde]).

  • VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Aufhebung der Zurückstellung eines Baugesuchs

    Dass der Antragstellerin nach Auffassung der Kammer (vgl. Beschluss vom 11.10.2022 - 7 K 2771/22 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 10.11.2022 - 3 S 2225/22 -, n.v.) aufgrund dieser Rechtsschutzmöglichkeiten durch den auf § 37 Abs. 1 BauGB gestützten Aufhebungsbescheid ihres Zurückstellungsbescheides keine irreversiblen Zustände oder schweren und unabwendbaren Nachteile hinsichtlich ihrer kommunalen Planungshoheit drohen, ist im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO unerheblich.
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